In Sonntagsreden von Politikern hat das Schaffen von „bezahlbarem Wohnraum“ einen festen Platz. Doch in der Realität drehen sie permanent an der Kostenschraube. Nach Berechnungen des Spitzenverbandes ZIA sind inzwischen 37 % des von einem Immobilienerwerber zu zahlenden Kaufpreises auf direkte staatliche Abgaben und Anforderungen zurückzuführen.
Ganz vorn dabei: Die Grunderwerbsteuer, die direkt in die Kasse des jeweiligen Bundeslandes fließt. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wurde diese in die Zuständigkeit der Länder übertragen. Und genau in dieser Konstruktion liegt das Problem. Denn sie ist die bedeutsamste Quelle von Einnahmen, die nur ihnen zugutekommen. Daher zeigen die Bundesländer, die seit 2007 selbst über die Höhe entscheiden können, auch keinerlei Interesse an einer Absenkung. Was sie aber allein auch mit Blick auf ihren Haushalt tun sollten, wie wir gleich sehen werden.
Dass der Staat immer mehr zulangt, haben jüngst erst Hamburg und Sachsen unter Beweis gestellt: Seit Anfang 2023 gilt in beiden Bundesländern ein Steuersatz von 5,5 %. Sachsen hat dabei besonders deutlich erhöht. Dort waren vorher nur 3,5 % fällig. Diesen Spitzenplatz hält jetzt allein Bayern. Sage und schreibe 6,5 % vom Kaufpreis zahlen Käufer in Brandenburg, Thüringen, NRW, Schleswig-Holstein und im Saarland, wenn sie Grundstücke und Immobilien erwerben.