Freibeträge dürften für Eigentumswohnungen noch ausreichen, keineswegs aber wenn man mehrere Wohnungen oder eine ganze Wohnanlage erbt. Dann werden je nach Konstellation, Steuerklasse und Wert durchaus 15 bis 19 % Erbschaftsteuer fällig, bei Werten von 13 Millionen Euro und 26 Millionen Euro sogar 23 oder 27 %. Für fernere Angehörige berechnet das Finanzamt gleich 30 bis 50 % Erbschaftsteuer auf Immobilien. Kein Wunder, dass die Regelung – die Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2023 ist und eher unscheinbar, man könnte auch sagen: versteckt daherkam – für große Unruhe bei Immobilienbesitzern, (potenziellen) Erben und Verbänden sorgte.